Detailhandels- assistentin/ -assistent EBADetailhandelsassistentin /-assistent EBA

 

Die Stärke von Detailhandelsassistenten und -assistentinnen ist die Praxis. Sie mögen die Beratung und Bedienung von Kundinnen und Kunden und sorgen sich gleichzeitig um den reibungslosen Ablauf im Geschäft. Hierzu stellen Detailhandelsassistenten und -assistentinnen passende Produkte bereit, zeichnen sie aus und lagern sie fachkundig. Nach dem erfolgreichen Abschluss der 2-jährigen Grundbildung kann eine Zusatzlehre angehängt werden, um das EFZ zu erwerben.

2-jährige berufliche Grundbildung

Abschluss: Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Gesetzlich geschützter Titel: «Detailhandelsassistentin EBA/Detailhandelsassistent EBA»

 

Schulische Ausbildung

Der Unterricht findet an einem Tag in der Woche statt. Es wird im Rahmen von Handlungskompetenzen unterrichtet.

Folgende vier Handlungskompetenzbereiche (HKB) gibt es:

HKB a             Gestalten von Kundenbeziehungen

HKB b             Bewirtschaften und Präsentieren von Produkten und Dienstleistungen

HKB c             Einbringen und Weiterentwickeln von Produkte- und Dienstleistungskenntnissen

HKB d             Interagieren im Betrieb und in der Branche

Allgemeinbildender Unterricht (ABU)

Der allgemeinbildende Unterricht legt die grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebensumfeld, in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.

Insbesonders bezweckt der ABU:

  • die Entwicklung der Persönlichkeit
  • die Integration des Individuums in die Gesellschaft
  • die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufes
  • die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen
  • die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen

Überbetriebliche Kurse (üK)

In den überbetrieblichen Kursen (üK) wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt.

Sie dauern über die gesamte Lehrzeit 14 Tage und sind über die drei Jahre der Berufsausbildung verteilt. In den üK werden die Branchenkenntnisse vermittelt. Die Kurse werden nicht von der Schule, sondern durch die Branchenverbände, organisiert. Die Beurteilung der üK wird zusammen mit der Beurteilung des Lehrbetriebs und den Ergebnissen der praktischen Prüfung ins Qualifikationsverfahren einfliessen.