Die Vorlehre im Detailhandel erfolgt im Anschluss an die obligatorische Schulzeit. Sie eignet sich für Jugendliche, die
| 15 bis 18 Jahre alt sind (ausnahmsweise bis 20). | |
| sich bereits für einen Beruf entschieden haben, aber keine Lehrstelle gefunden haben. | |
| und/oder aus sprachlichen, schulischen oder persönlichen Gründen noch eine Vorbereitungszeit benötigen, um in einer Berufsausbildung erfolgreich zu sein. | |
| motiviert, einsatzfreudig und lernbereit sind. | |
| genügend Deutschkenntnisse haben, um sich verständigen und dem Unterricht folgen zu können. |
Jugendliche, die eine Vorlehre absolvieren wollen, müssen dazu eine Vorlehrstelle suchen. Die Berufsberatungsstellen unterstützen die Jugendlichen bei der Suche nach einem Vorlehrbetrieb. Vorlehren können auch in Betrieben gemacht werden, die keine beruflichen Grundbildungen anbieten. Zwischen den beteiligten Parteien wird ein Vorlehrvertrag abgeschlossen. Die Vorlehre dauert ein Jahr. Nach Ablauf einer Probezeit werden die Jugendlichen definitiv für die vereinbarte Zeit in die Vorlehre aufgenommen.
Als Vorlehrbetrieb erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
| Sie sind interessiert an der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen. |
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| Sie können Jungendlichen einen Ausbildungsplatz bieten. |
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| Sie gewährleisten eine fachliche Begleitung der Jugendlichen. |
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| Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildungsbewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes. |
Im Betrieb sollen die Jugendlichen die Arbeitswelt näher kennen lernen und sich erste Grundfertigkeiten im angestrebten Beruf aneignen können. Dabei orientiert sich der Betrieb an den beruflichen Leistungszielen des 1. Ausbildungsjahres der Grundbildung im Detailhandel. Der Betrieb stellt der lernenden Person eine fachliche Ansprechperson zur Seite. Die Leistungen im Betrieb werden semesterweise bewertet. Am Schluss der Vorlehre wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Nein, ideal ist es jedoch, wenn die/der Jugendliche im Anschluss an eine Vorlehre eine Grundbildung im Detailhandel absolvieren kann. Ist der Vorlehrbetrieb bereit, auch einen Ausbildungsplatz dafür anzubieten, kann ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Dieser muss vom kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Berufsbildung, bewilligt werden.
In der Regel werden rund 80% bis 90% vom Lohn des ersten Ausbildungsjahres einer Grundbildung im Detailhandel ausgerichtet. Die Höhe des Lohnes wird im Vorlehrvertrag festgelegt.
Ja, sie erhalten fünf Wochen Ferien. Diese müssen während der regulären Schulferien bezogen werden. In der verbleibenden Schulferienzeit arbeiten die Jugendlichen im Betrieb.
Der Unterricht beginnt im August und dauert bis im Juli des folgenden Jahres. Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Englisch, Rechnen, Informatik und Sport. Die Lernenden werden mit Aufgabenhilfe sowie einer individuellen Begleitung unterstützt. Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt.
Der Ausbildungsbetrieb meldet vor Abschluss des Vorlehrvertrages die Lernende oder den Lernenden an der Berufsschule für Detailhandel Zürich telefonisch oder elektronisch bis Anfang Juli an. Die Klassenzuteilung wird bis spätestens Mitte August den Betrieben und den Lernenden mitgeteilt.
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Berufsschule für Detailhandel Zürich, Telefon 044 368 27 00
Christine Ziegler, Sekretariat, christine.ziegler@dhz.zh.ch
Berufsschule für Detailhandel Zürich, Telefon 044 368 27 00
Christine Ziegler, Sekretariat, christine.ziegler@dhz.zh.ch